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FAQ Gutachten: Häufige Fragen zum KFZ-Gutachten - KFZ-Sachverständigenbüro MARTIN - Ihr KFZ-Gutachter

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Diese FAQ-Seite bündelt die wichtigsten Fragen rund um das KFZ-Gutachten beim KFZ-Sachverständigenbüro MARTIN.
Die Antworten ersetzen keine Rechtsberatung, geben Ihnen aber eine klare Orientierung, was nach einem Unfall sinnvoll und möglich ist.
Bei Unsicherheiten oder komplexen Fällen empfehlen wir immer, zusätzlich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen.
Wir beraten Sie gern!
Was ist ein KFZ-Gutachten überhaupt?

Ein KFZ-Gutachten ist eine unabhängige, schriftliche Beurteilung Ihres Fahrzeugs nach einem Unfall oder zur Wertermittlung. Es enthält unter anderem Schadenumfang, voraussichtliche Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und ggf. Nutzungsausfall.


Wozu brauche ich ein unabhängiges Gutachten?

Mit einem unabhängigen Gutachten sichern Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung. Sie vermeiden, dass Schäden übersehen oder zu niedrig bewertet werden und haben eine solide Grundlage, falls es zu Nachfragen oder rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.


Wer darf ein KFZ-Gutachten erstellen?

Gutachten sollten von qualifizierten und unabhängigen KFZ-Sachverständigen erstellt werden. Das KFZ-Sachverständigenbüro MARTIN ist auf Unfall- und Wertgutachten spezialisiert und arbeitet rechtssicher und versicherungsunabhängig.


Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten?

Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt enthält meist nur die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein Gutachten geht deutlich weiter: Es dokumentiert den Schaden detailliert, berücksichtigt auch Wertminderung, Restwert, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungswert – wichtige Grundlagen für Ihre Ansprüche.

Wer beauftragt den Gutachter?

Im Haftpflichtschadenfall sind Sie als Geschädigter Auftraggeber des Gutachters – nicht die Versicherung. So stellen Sie sicher, dass Ihre Interessen im Mittelpunkt stehen.


Wer zahlt das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens. Die Gutachterkosten sind Teil des Gesamtschadens.


Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Nein. Sie haben grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Das gilt auch dann, wenn die Versicherung bereits einen eigenen Gutachter vorschlagen oder beauftragen möchte.

Ab wann lohnt sich ein Gutachten?

Bereits bei vermeintlich kleineren Schäden kann ein Gutachten sinnvoll sein – oft sind verdeckte Schäden vorhanden. Ab einem sogenannten Bagatellschaden von ca. 750–1.000 € wird ein vollumfängliches Gutachten in der Regel von der gegnerischen Versicherung akzeptiert.


Welche Rechte habe ich als Geschädigter?

Als Geschädigter haben Sie unter anderem Anspruch auf: Reparatur oder fiktive Abrechnung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Erstattung von Wertminderung, Erstattung der Gutachterkosten und ggf. Anwaltskosten. Konkrete Rechtsberatung darf nur ein Anwalt leisten.

Sie sind unsicher, ob in Ihrem Fall ein Gutachten sinnvoll ist oder wer die Kosten trägt? Wir klären das in einem kurzen, unverbindlichen Gespräch mit Ihnen.
Wie läuft die Gutachtenerstellung ab?

In der Regel besichtigen wir Ihr Fahrzeug vor Ort oder in der Werkstatt, dokumentieren alle Schäden mit Fotos und Messungen und erstellen anschließend das Gutachten im Büro. Auf Wunsch stimmen wir uns direkt mit Ihrer Werkstatt und Ihrem Anwalt ab.

Wie lange dauert es, bis das Gutachten fertig ist?

Je nach Schadenumfang liegt das fertige Gutachten meist innerhalb weniger Werktage vor. In eiligen Fällen versuchen wir, eine bevorzugte Bearbeitung zu ermöglichen – sprechen Sie uns einfach an.

Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?

Hilfreich sind insbesondere: Fahrzeugschein, aktueller Kilometerstand, Unfallbericht bzw. Schadenmeldungen, Daten der beteiligten Parteien, Kontaktdaten der Versicherung und – falls vorhanden – Fotos vom Unfallort.

Keine FAQ kann jeden Einzelfall abdecken. Schildern Sie uns kurz Ihren Schadenfall – wir melden uns zeitnah mit einer Einschätzung und besprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen, gerne auch außerhalb der üblichen Bürozeiten.






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KFZ-Sachverständigenbüro MARTIN

Unabhängiges KFZ-Sachverständigenbüro für rechtssichere Gutachten rund um Unfallschäden, Fahrzeugbewertung und Beweissicherung – 24/7 erreichbar.
Schnelle Terminvergabe, alle Fahrzeugarten und Hersteller, auf Wunsch mit Unterstützung durch Partner-Fachanwälte.
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