Ein KFZ-Gutachten ist eine unabhängige, schriftliche Beurteilung Ihres Fahrzeugs nach einem Unfall oder zur Wertermittlung. Es enthält unter anderem Schadenumfang, voraussichtliche Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und ggf. Nutzungsausfall.
Mit einem unabhängigen Gutachten sichern Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung. Sie vermeiden, dass Schäden übersehen oder zu niedrig bewertet werden und haben eine solide Grundlage, falls es zu Nachfragen oder rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.
Gutachten sollten von qualifizierten und unabhängigen KFZ-Sachverständigen erstellt werden. Das KFZ-Sachverständigenbüro MARTIN ist auf Unfall- und Wertgutachten spezialisiert und arbeitet rechtssicher und versicherungsunabhängig.
Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt enthält meist nur die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein Gutachten geht deutlich weiter: Es dokumentiert den Schaden detailliert, berücksichtigt auch Wertminderung, Restwert, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungswert – wichtige Grundlagen für Ihre Ansprüche.
Im Haftpflichtschadenfall sind Sie als Geschädigter Auftraggeber des Gutachters – nicht die Versicherung. So stellen Sie sicher, dass Ihre Interessen im Mittelpunkt stehen.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens. Die Gutachterkosten sind Teil des Gesamtschadens.
Nein. Sie haben grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Das gilt auch dann, wenn die Versicherung bereits einen eigenen Gutachter vorschlagen oder beauftragen möchte.
Bereits bei vermeintlich kleineren Schäden kann ein Gutachten sinnvoll sein – oft sind verdeckte Schäden vorhanden. Ab einem sogenannten Bagatellschaden von ca. 750–1.000 € wird ein vollumfängliches Gutachten in der Regel von der gegnerischen Versicherung akzeptiert.
Als Geschädigter haben Sie unter anderem Anspruch auf: Reparatur oder fiktive Abrechnung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Erstattung von Wertminderung, Erstattung der Gutachterkosten und ggf. Anwaltskosten. Konkrete Rechtsberatung darf nur ein Anwalt leisten.
In der Regel besichtigen wir Ihr Fahrzeug vor Ort oder in der Werkstatt, dokumentieren alle Schäden mit Fotos und Messungen und erstellen anschließend das Gutachten im Büro. Auf Wunsch stimmen wir uns direkt mit Ihrer Werkstatt und Ihrem Anwalt ab.
Je nach Schadenumfang liegt das fertige Gutachten meist innerhalb weniger Werktage vor. In eiligen Fällen versuchen wir, eine bevorzugte Bearbeitung zu ermöglichen – sprechen Sie uns einfach an.
Hilfreich sind insbesondere: Fahrzeugschein, aktueller Kilometerstand, Unfallbericht bzw. Schadenmeldungen, Daten der beteiligten Parteien, Kontaktdaten der Versicherung und – falls vorhanden – Fotos vom Unfallort.