Nach einem Unfall tauchen oft viele Fragen gleichzeitig auf:
Was muss ich jetzt tun? Wer bezahlt den Gutachter? Wie lange dauert das alles?
Auf dieser Seite finden Sie klare Antworten in verständlicher Sprache – speziell für Geschädigte, die zum ersten Mal mit einem KFZ-Gutachten zu tun haben.
Wichtig: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung, geben Ihnen aber eine gute Orientierung für die nächsten Schritte.
Wer zahlt das KFZ-Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall?
In der Regel übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten. Sie müssen das Gutachten also nicht selbst bezahlen, wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben.
Muss ich das Gutachten erst vorstrecken?
Normalerweise nicht. Das Honorar des Sachverständigen wird direkt gegenüber der gegnerischen Versicherung abgerechnet. Nur in besonderen Konstellationen kann eine Vorkasse nötig sein – darüber informiere ich Sie vorab transparent.
Was ist bei einer Teilschuld oder Mitverschulden?
Trifft Sie eine Mitschuld, werden die Kosten des Gutachtens in der Regel im gleichen Verhältnis geteilt wie der Schaden. Häufig lohnt sich ein Gutachten trotzdem, um den Schaden sauber zu dokumentieren und richtig abzurechnen.
Wie ist die Situation bei Kaskoschäden?
Im Kaskofall gelten die Bedingungen Ihrer eigenen Versicherung. Oft möchte diese einen eigenen Gutachter beauftragen oder arbeitet mit Partnerbetrieben. In vielen Fällen kann sich ein unabhängiges Gutachten dennoch lohnen – ich bespreche mit Ihnen vorab, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In der Regel erhalten Sie sehr kurzfristig einen Termin – oft noch am selben oder am nächsten Werktag. Bei nicht fahrbereiten Fahrzeugen kommen wir nach Absprache auch direkt zu Ihnen oder zur Werkstatt.
Wie läuft die Besichtigung des Fahrzeugs ab?
Wir dokumentieren alle sichtbaren Schäden, messen bei Bedarf nach und fertigen aussagekräftige Fotos an. Je nach Schadenumfang dauert die Aufnahme meist zwischen 30 und 120 Minuten.
Wie lange dauert es, bis das Gutachten fertig ist?
In den meisten Fällen erhalten Sie das vollständige Gutachten innerhalb von wenigen Werktagen. Bei komplexeren Schäden kann es etwas länger dauern – Sie werden aber immer über den Status informiert.
Darf das Fahrzeug schon repariert werden, bevor das Gutachten vorliegt?
Solange der Schaden fachgerecht dokumentiert ist, kann die Reparatur in der Regel beginnen. Optimal ist es jedoch, wenn das Fahrzeug zuerst vollständig begutachtet wird, damit keine Schäden übersehen werden.
Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Im Haftpflichtfall: Nein. Als Geschädigte/Geschädigter haben Sie in der Regel das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Genau dafür ist das KFZ-Sachverständigenbüro MARTIN da: Wir arbeiten für Sie – nicht für die Versicherung.
Im Kaskofall kann die Versicherung den Gutachter bestimmen.
Darf ich meine Werkstatt frei wählen?
Ja. Im Haftpflichtfall steht Ihnen grundsätzlich die freie Werkstattwahl zu. Sie sind nicht verpflichtet, eine Partnerwerkstatt der Versicherung zu nutzen.
Habe ich Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfall?
Ja, sofern Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit oder nicht verkehrssicher ist, haben Sie in der Regel Anspruch auf einen Mietwagen oder auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Die konkrete Höhe hängt vom Fahrzeugtyp und der Reparaturdauer ab.
Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
Pflicht ist ein Anwalt nicht, aber oft sehr sinnvoll – vor allem bei größeren Schäden oder strittigen Situationen. Gerne arbeite ich Hand in Hand mit Ihrem Rechtsanwalt zusammen und stelle alle nötigen Unterlagen bereit. Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen eine unserer Partner-Kanzleien.
Was steht in einem Unfallgutachten?
Ein Unfallgutachten enthält unter anderem eine genaue Beschreibung der Schäden, Fotos, eine Kalkulation der Reparaturkosten, Angaben zur Reparaturdauer sowie, falls relevant, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert Ihres Fahrzeugs.
Wofür brauche ich das Gutachten?
Das Gutachten ist die Grundlage für die Schadensregulierung mit der Versicherung. Es hilft, Ihre Ansprüche wie Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen sauber zu belegen.
Kann ich auch „fiktiv“ abrechnen?
Ja, in vielen Fällen können Sie auf Basis des Gutachtens abrechnen, ohne tatsächlich reparieren zu lassen. Sie erhalten dann den errechneten Betrag (abzüglich bestimmter Positionen) ausgezahlt. Ihr Anwalt kann Sie hierzu im Detail beraten.
Bekomme ich das Gutachten auch in Papierform?
Sie erhalten das Gutachten in der Regel sowohl digital als PDF als auch, auf Wunsch, in gedruckter Form. So können Sie es jederzeit bei Versicherung, Anwalt oder Werkstatt vorlegen.
Was passiert bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?
Liegt ein Totalschaden vor, ermittelt das Gutachten unter anderem den Wiederbeschaffungswert und den Restwert. Auf dieser Basis wird die Entschädigungssumme berechnet. Häufig ist auch eine sogenannte „130-Prozent-Regelung“ ein Thema – hierzu berät Sie am besten ein Anwalt.
Wie werden Vorschäden berücksichtigt?
Bereits vorhandene Vorschäden werden im Gutachten dokumentiert und vom aktuellen Unfallschaden abgegrenzt, damit klar ist, welche Schäden durch den aktuellen Unfall entstanden sind.
Gibt es Besonderheiten bei E-Autos und Hybridfahrzeugen?
Ja. Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen spielen vor allem Hochvoltbatterie und elektrische Komponenten eine wichtige Rolle. Hier ist besondere Fachkenntnis und Dokumentation nötig – beides bringen wir als zertifiziertes Sachverständigenbüro mit.
Was ist bei Leasingfahrzeugen zu beachten?
Bei Leasingfahrzeugen müssen neben der Schadenregulierung oft auch vertragliche Pflichten gegenüber dem Leasinggeber berücksichtigt werden. Ein sorgfältiges Gutachten hilft, spätere Diskussionen bei der Rückgabe zu vermeiden.
Frage nicht gefunden?
Kein Problem – viele Situationen lassen sich nicht in wenigen Zeilen beantworten.
Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns kurz, dann klären wir Ihr Anliegen persönlich.
Telefon mobil: 0151-20761114
Telefon Büro: 08252-9644503
E-Mail: info@martin-gutachten.de
Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihren konkreten Fall. Unverbindlich und verständlich – auf Augenhöhe.