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KFZ-Sachverständigenbüro Martin - Ihre Experten für Fahrzeugbewertung und Gutachten - KFZ-Sachverständigenbüro Martin

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Informationen, Erklärungen und Downloads

Hier bieten wir Ihnen einige Grundinformationen zum Nachlesen und teilweise zum Download an.
Wenn Sie weiterführende Informationen benötigen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Haftpflichtschaden / Geschädigter - Was tun?
Schadenersatzanspruch
  • Schadenersatz können Sie nur verlangen, wenn der Gegner den Unfall zu verantworten hat.
  • Bei Teilschuld verringert sich Ihr Anspruch entsprechend Gutachten & Kostenvoranschlag
  • Bei Schäden über 750 € und/oder wertmindernden Beschädigungen: Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen empfohlen.
  • Bei Bagatellschäden reicht meist ein bebilderter Kostenvoranschlag.
  • Die Kosten für Gutachten/Kostenvoranschlag trägt der Gegner entsprechend der Haftungsquote. (Beispiel: 50% bei Teilschuld 50/50)

Wertminderung
  • Kann bei Fahrzeugen bis 5 Jahre und unter 100.000 km geltend gemacht werden.
  • Auch bei älteren Fahrzeugen mit geringer Laufleistung oder jungen Vielfahrzeugen möglich.
  • Der Gutachter entscheidet über das Vorliegen und die Höhe der Wertminderung.

Mietwagen & Nutzungsausfall
  • Kosten für Mietwagen während der Reparatur oder bis zum Ersatzfahrzeug werden in der Regel ersetzt.
  • Mietwagenkosten sind möglichst gering zu halten; günstigster Anbieter ist zu wählen.
  • Schriftliche Vereinbarung mit Mietwagenfirma: Nur von der gegnerischen Versicherung akzeptierter Tarif wird geschuldet.
  • Bei Verzicht auf Mietwagen kann Nutzungsausfallentschädigung beansprucht werden.
  • Ersatz nur bei Reparatur oder Anmeldung eines Ersatzfahrzeugs.

Abrechnung bei nicht repariertem Fahrzeug
  • Schadenersatz in Höhe des Nettoreparaturbetrags laut Gutachten/Kostenvoranschlag, wenn Reparatur wirtschaftlich gewesen wäre.
  • Wirtschaftlich: Wenn Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert minus Restwert) die Reparaturkosten übersteigt. Andernfalls Abrechnung nur auf Totalschadenbasis.
  • Bei verkehrssicherem, nicht repariertem Fahrzeug und Nutzung über 6 Monate: Fiktive Reparaturkosten abrechenbar, sofern sie den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen.
  • Reparaturkosten bis max. 30 % über Wiederbeschaffungswert: Abrechnung möglich, wenn sach- und fachgerecht repariert und Nutzung über 6 Monate nachgewiesen.

Rechtsanwalt & Unterlagen
  • Sie können jederzeit einen Rechtsanwalt einschalten. Wir übernehmen bei Bedarf die Kommunikation und empfehlen unsere Partner-Kanzleien.
  • Anwaltskosten sind vom Unfallgegner bzw. dessen Versicherung zu ersetzen, sofern dieser verantwortlich ist.
  • Sammeln Sie alle Belege (Abschlepp-, Stand-, Gutachter-, An-/Abmeldekosten, Arzt-, Taxi-, Reparaturkosten etc.) und übergeben Sie diese mit Vollmacht und Unfallfragebogen an Ihren Anwalt.

Besonderheiten bei Auslandsunfällen
  • Unfälle mit Ausländern im Inland oder im europäischen Ausland können über Regulierungsbeauftragte im Inland abgewickelt werden.
  • Ansprüche richten sich nach dem Recht des Unfallortes.

Steuerliche Hinweise
  • Unfallschaden und Erstattung können Auswirkungen auf die Einkommensteuer haben.
  • Details beim Steuerberater oder Finanzamt erfragen.

Hinweis zur eigenen Versicherung

  • Auch bei Nichtschuld: Eigene Versicherung innerhalb einer Woche über den Unfall informieren, um unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Fragen?
Falls Sie nach einem Unfall oder bei Unsicherheiten weitere Unterstützung benötigen, steht Ihnen das
KFZ-Sachverständigenbüro MARTIN jederzeit zur Verfügung.

Sie erreichen uns unkompliziert:
08252-9644503 oder 0151-20761114

Unser Team berät Sie gerne kostenfrei und unverbindlich zu allen Fragen rund um Ihr Anliegen.


KFZ-Sachverständigenbüro MARTIN
Hauptstr. 7; 86561 Aresing
08252-9644503

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