Informationen, Erklärungen und Downloads
Hier bieten wir Ihnen einige Grundinformationen zum Nachlesen und teilweise zum Download an.
Wenn Sie weiterführende Informationen benötigen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Haftpflichtschaden / Geschädigter - Was tun?
Schadenersatzanspruch
- Schadenersatz können Sie nur verlangen, wenn der Gegner den Unfall zu verantworten hat.
- Bei Teilschuld verringert sich Ihr Anspruch entsprechend Gutachten & Kostenvoranschlag
- Bei Schäden über 750 € und/oder wertmindernden Beschädigungen: Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen empfohlen.
- Bei Bagatellschäden reicht meist ein bebilderter Kostenvoranschlag.
- Die Kosten für Gutachten/Kostenvoranschlag trägt der Gegner entsprechend der Haftungsquote. (Beispiel: 50% bei Teilschuld 50/50)
Wertminderung
- Kann bei Fahrzeugen bis 5 Jahre und unter 100.000 km geltend gemacht werden.
- Auch bei älteren Fahrzeugen mit geringer Laufleistung oder jungen Vielfahrzeugen möglich.
- Der Gutachter entscheidet über das Vorliegen und die Höhe der Wertminderung.
Mietwagen & Nutzungsausfall
- Kosten für Mietwagen während der Reparatur oder bis zum Ersatzfahrzeug werden in der Regel ersetzt.
- Mietwagenkosten sind möglichst gering zu halten; günstigster Anbieter ist zu wählen.
- Schriftliche Vereinbarung mit Mietwagenfirma: Nur von der gegnerischen Versicherung akzeptierter Tarif wird geschuldet.
- Bei Verzicht auf Mietwagen kann Nutzungsausfallentschädigung beansprucht werden.
- Ersatz nur bei Reparatur oder Anmeldung eines Ersatzfahrzeugs.
Abrechnung bei nicht repariertem Fahrzeug
- Schadenersatz in Höhe des Nettoreparaturbetrags laut Gutachten/Kostenvoranschlag, wenn Reparatur wirtschaftlich gewesen wäre.
- Wirtschaftlich: Wenn Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert minus Restwert) die Reparaturkosten übersteigt. Andernfalls Abrechnung nur auf Totalschadenbasis.
- Bei verkehrssicherem, nicht repariertem Fahrzeug und Nutzung über 6 Monate: Fiktive Reparaturkosten abrechenbar, sofern sie den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen.
- Reparaturkosten bis max. 30 % über Wiederbeschaffungswert: Abrechnung möglich, wenn sach- und fachgerecht repariert und Nutzung über 6 Monate nachgewiesen.
Rechtsanwalt & Unterlagen
- Sie können jederzeit einen Rechtsanwalt einschalten. Wir übernehmen bei Bedarf die Kommunikation und empfehlen unsere Partner-Kanzleien.
- Anwaltskosten sind vom Unfallgegner bzw. dessen Versicherung zu ersetzen, sofern dieser verantwortlich ist.
- Sammeln Sie alle Belege (Abschlepp-, Stand-, Gutachter-, An-/Abmeldekosten, Arzt-, Taxi-, Reparaturkosten etc.) und übergeben Sie diese mit Vollmacht und Unfallfragebogen an Ihren Anwalt.
- Unfälle mit Ausländern im Inland oder im europäischen Ausland können über Regulierungsbeauftragte im Inland abgewickelt werden.
- Ansprüche richten sich nach dem Recht des Unfallortes.
- Unfallschaden und Erstattung können Auswirkungen auf die Einkommensteuer haben.
- Details beim Steuerberater oder Finanzamt erfragen.
- Auch bei Nichtschuld: Eigene Versicherung innerhalb einer Woche über den Unfall informieren, um unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Fragen?
Falls Sie nach einem Unfall oder bei Unsicherheiten weitere Unterstützung benötigen, steht Ihnen das
KFZ-Sachverständigenbüro MARTIN jederzeit zur Verfügung.
Sie erreichen uns unkompliziert:
08252-9644503 oder 0151-20761114
Unser Team berät Sie gerne kostenfrei und unverbindlich zu allen Fragen rund um Ihr Anliegen.